Allgemeine Geschäftsbedingungen der
einfach-vertreten GmbH (Stand 29.04.2014)

Die einfach-vertreten GmbH (kurz: einfach-vertreten) stellt ihren Mitgliedern eine internetbasierte Serviceplattform für Rechtsanwälte zur Verfügung. Die Mitglieder haben insbesondere die Möglichkeit, Gerichtstermine in eigenem Namen für eine Terminvertretung auszuschreiben und ausgeschriebene Gerichtstermine als Terminvertreter anzunehmen.

Aufnahmevoraussetzungen

Mitglieder können alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte werden, die seit mehr als zwei Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind. Es besteht während der Mitgliedschaft keine Verpflichtung, Termine auszuschreiben oder anzunehmen.

Nutzungsbedingungen

Für die Nutzung der Serviceplattform meldet sich der Rechtsanwalt als Mitglied an und erhält per E-Mail eine Bestätigung seiner Anmeldung. Diese E-Mail ist von dem Rechtsanwalt zur Sicherheit zu bestätigen. Nach Eingang der Bestätigung bei einfach-vertreten.de wird der Rechtsanwalt Mitglied bei einfach-vertreten und kann die Serviceplattform nutzen.

Jedes Mitglied trägt dafür Sorge, dass die hinterlegten Daten aktuell sind, in dem das Mitglied selbst erforderlichenfalls unmittelbar die Daten in dem eigenen Profil ändert. Das Mitglied gewährleistet, dass es immer über die im eigenen Profil genannten Daten für einfach-vertreten und die anderen Mitglieder erreichbar ist, insbesondere während der Terminvertretung.

Die Dienstleistungen werden im Namen des ausschreibenden Mitgliedes vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt nur zwischen den Mitgliedern zustande. Die Beauftragung erfolgt nicht durch den Mandanten des ausschreibenden Mitgliedes. Die vereinbarten Honorare schuldet das ausschreibende Mitglied.

Ausgeschriebene Dienstleistungen dürfen nicht anderweitig angeboten werden, damit sichergestellt wird, dass bei Annahme der Dienstleistungen eine erfolgreiche Vertretung möglich ist. Ausgeschriebene Termine müssen unverzüglich von dem ausschreibenden Mitglied von der Serviceplattform entfernt werden, wenn sie nicht mehr vergeben werden können (Aufhebung des Termins, Verlegung des Termins, Mandatsentzug durch Mandanten etc.).

Das annehmende Mitglied verpflichtet sich, sich an die Vorgaben des ausschreibenden Mitgliedes zu halten und nur auf Weisung (unwiderrufliche) Vergleiche zu schließen oder das Verfahren zu beenden. Im Zweifelsfall ist vorher Rücksprache mit dem ausschreibenden Mitglied zu halten. Nach dem Termin erhält das ausschreibende Mitglied einen Terminbericht und eine Honorarrechnung über das bei einfach-vertreten vorgegebene und somit zwischen den Mitgliedern vereinbarte Honorar.

Die Mitglieder verpflichten sich, die von einfach-vertreten vorgegebenen Gebühren abzurechnen und keine anderweitigen Gebührenvereinbarungen zu treffen.

Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Nur bei tatsächlich stattgefundenen Terminen erhält einfach-vertreten die sich aus dem Kostenmodell ergebenden Gebühren für die Nutzung der Serviceplattform. Für angenommene und später aufgehobene Termine fällt keine Gebühr an. Wurde eine Gebühr bereits berechnet und von dem Mitglied bezahlt, erhält das Mitglied eine Gutschrift, die mit der nächsten Abrechnung verrechnet wird.

einfach-vertreten wird die Rechnungen per E-Mail als pdf-Datei übersenden. Eine übersendung der Rechnungen mittels Post erfolgt nur auf Verlangen und gegen ein Entgelt von 10,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Rechnung. Die Rechnung wird mit einem Stempel "Zweitschrift" versehen.

Werden im Rahmen der Vertretung Beschwerden gegenüber einem Mitglied erhoben, wird einfach-vertreten den Beschwerden nachgehen. Betroffene Mitglieder verpflichten sich, Stellung zu erhobenen Beschwerden schriftlich zu nehmen. einfach-vertreten behält sich vor, die Mitgliedschaft wegen grober Pflichtverletzung fristlos zu kündigen und das Mitglied von der Serviceplattform zu entfernen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Kommt ein Mitglied mit der Zahlung von mehr als 2 Gebühren in Verzug, ist einfach-vertreten berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen und das Mitglied von der Serviceplattform zu entfernen.

Haftung

einfach-vertreten haftet nicht für Fehler bei der Ausschreibung, Annahme und Durchführung des Mandates oder für die vereinbarten Gebühren zwischen den Mitgliedern.

Kommt eine Haftung von einfach-vertreten in Betracht, beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Datensicherheit

einfach-vertreten führt eine Datenbank mit den von den Mitgliedern eingestellten Daten. Sie speichert bei jedem Zugriff auf die Seite von einfach-vertreten und bei jedem Abruf einer Datei elektronisch die Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei zum Zwecke der Verwaltung und der Erbringung der Dienstleistung. Die Mitglieder erklären ihr Einverständnis mit der Speicherung und Weitergabe der Daten im Rahmen der Nutzung der Serviceplattform.

Eine Weitergabe der Daten, insbesondere zum Zwecke der Werbung, an Dritte findet selbstverständlich nicht statt.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. einfach-vertreten kann die unwirksame Regelung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.