Service für Anwälte
mit uns können Sie rechnen
Melden Sie sich kostenlos bei einfach-vertreten an. Danach können Sie eigene Gerichts- und Ortstermine oder Akteneinsichtsgesuche zur Vergabe auf der Internetplattform ausschreiben oder entsprechende Termine oder Akteneinsichtsgesuche anderer Mitglieder wahrnehmen.
Die ausgeschriebenen Termine werden an alle interessierten Mitglieder bekannt gegeben. Grundsätzlich gilt: wer den Termin zuerst annimmt, schließt den Vertrag mit dem ausschreibenden Rechtsanwalt, in dessen Namen die Beauftragung erfolgt. Wählt das ausschreibende Mitglied beim Einstellen eines Termins die Zusatz-Option "Auswahl eines Terminvertreters", können sich alle interessierten Mitglieder innerhalb von 3 Tagen in eine Liste eintragen lassen. Das ausschreibende Mitglied wählt anschließend innerhalb von 3 Tagen einen Terminvertreter aus. Nach Annahme des Termins bzw. Auswahl des Terminvertreters werden die Mitglieder umgehend informiert. Sie können direkt Kontakt zueinander aufnehmen und besprechen, welche Unterlagen benötigt werden, oder Fragen zum Termin klären.
Daneben können Sie Akteneinsichtsgesuche auf der Internetplattform ausschreiben oder entsprechende Akteneinsichtsgesuche annehmen.
Kosten für die Mitglieder entstehen nur bei einer erfolgreichen Vermittlung.
Die Gerichtstermine können zu festgelegten oder individuellen Pauschalgebühren ausgeschrieben werden.
Bei festgelegten Gebühren gilt bei Amts- und Arbeitsgerichten bei Streitwerten bis 2.500,00 € der Kleintarif. Bei allen übrigen Gerichten, bei Streitwerten ab 2.500,01 € und bei streitwertunabhängigen Verfahren gilt der Standardtarif.
Beim Individualtarif legt das ausschreibende Mitglied eine individuelle Pauschalgebühr fest. Dabei dürfen unsere Pauschalgebühren nicht unterschritten werden. Das Mindesthonorar beträgt 110,00 €*.
Gericht | Pauschalgebühr |
Amts- und Arbeitsgerichte | |
Kleintarif | 80,00 €* |
Standardtarif | 110,00 €* |
Individualtarif | wahlweise* |
alle übrigen Gerichte | |
Standardtarif | 220,00 €* |
Individualtarif | wahlweise* |
* zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer |
Mit der vereinbarten Pauschalgebühr sind alle Kosten und Auslagen (z.B. Fahrtkosten) abgegolten.
Die Akteneinsichtsgesuche können zu festgelegten oder individuellen Pauschalgebühren ausgeschrieben werden.
Gericht | Pauschalgebühr |
Standardtarif | |
Aktenkopie | 50,00 €* |
Aktenrecherche | 50,00 €* |
Aktenkopie und -recherche | 50,00 €* |
Individualtarif | |
Aktenkopie | wahlweise* |
Aktenrecherche | wahlweise* |
Aktenkopie und -recherche | wahlweise* |
* zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer |
Mit der vereinbarten Pauschalgebühr sind alle Kosten und Auslagen (z.B. Fotokopiekosten) abgegolten.