Service für Anwälte 
mit uns können Sie rechnen

Melden Sie sich kostenlos bei einfach-vertreten an. Danach können Sie eigene Gerichts- und Ortstermine oder Akteneinsichtsgesuche zur Vergabe auf der Internetplattform ausschreiben oder entsprechende Termine oder Akteneinsichtsgesuche anderer Mitglieder wahrnehmen.

Die ausgeschriebenen Termine werden an alle interessierten Mitglieder bekannt gegeben. Grundsätzlich gilt: wer den Termin zuerst annimmt, schließt den Vertrag mit dem ausschreibenden Rechtsanwalt, in dessen Namen die Beauftragung erfolgt. Wählt das ausschreibende Mitglied beim Einstellen eines Termins die Zusatz-Option "Auswahl eines Terminvertreters", können sich alle interessierten Mitglieder innerhalb von 3 Tagen in eine Liste eintragen lassen. Das ausschreibende Mitglied wählt anschließend innerhalb von 3 Tagen einen Terminvertreter aus. Nach Annahme des Termins bzw. Auswahl des Terminvertreters werden die Mitglieder umgehend informiert. Sie können direkt Kontakt zueinander aufnehmen und besprechen, welche Unterlagen benötigt werden, oder Fragen zum Termin klären.

Daneben können Sie Akteneinsichtsgesuche auf der Internetplattform ausschreiben oder entsprechende Akteneinsichtsgesuche annehmen.

Kosten für die Mitglieder entstehen nur bei einer erfolgreichen Vermittlung.

Die Gerichtstermine können zu festgelegten oder individuellen Pauschalgebühren ausgeschrieben werden.

Bei festgelegten Gebühren gilt bei Amts- und Arbeitsgerichten bei Streitwerten bis 2.500,00 € der Kleintarif. Bei allen übrigen Gerichten, bei Streitwerten ab 2.500,01 € und bei streitwertunabhängigen Verfahren gilt der Standardtarif.

Beim Individualtarif legt das ausschreibende Mitglied eine individuelle Pauschalgebühr fest. Dabei dürfen unsere Pauschalgebühren nicht unterschritten werden. Das Mindesthonorar beträgt 110,00 €*.

Gericht Pauschalgebühr
Amts- und Arbeitsgerichte  
   Kleintarif 80,00 €*
   Standardtarif 110,00 €*
   Individualtarif wahlweise*
alle übrigen Gerichte  
   Standardtarif 220,00 €*
   Individualtarif wahlweise*
* zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

Mit der vereinbarten Pauschalgebühr sind alle Kosten und Auslagen (z.B. Fahrtkosten) abgegolten.

Die Akteneinsichtsgesuche können zu festgelegten oder individuellen Pauschalgebühren ausgeschrieben werden.

Gericht Pauschalgebühr
Standardtarif  
   Aktenkopie 50,00 €*
   Aktenrecherche 50,00 €*
   Aktenkopie und -recherche 50,00 €*
Individualtarif  
   Aktenkopie wahlweise*
   Aktenrecherche wahlweise*
   Aktenkopie und -recherche wahlweise*
* zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

Mit der vereinbarten Pauschalgebühr sind alle Kosten und Auslagen (z.B. Fotokopiekosten) abgegolten.

Kosten für Terminvertretungen – Gerichts- und Ortstermine:

Service Kosten
Mitgliedschaft bei einfach-vertreten 0,00 €*
Gebühr erfolgreiche Terminvermittlung  
   Kleintarif 12,50 €*
   Standardtarif 12,50 €*
   Individualtarif 12,50 €*
Honorar für den Terminvertreter für einen Termin
beim Amts- oder Arbeitsgericht  
   Kleintarif 80,00 €*
   Standardtarif 110,00 €*
   Individualtarif wahlweise*
bei allen übrigen Gerichten  
   Standardtarif 220,00 €*
   Individualtarif wahlweise*
Zusatz-Option
   Auswahl eines Terminvertreters 0,00 €*
* zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

Kosten für Akteneinsichten – Gerichte und Behörden:

Service Kosten
Mitgliedschaft bei einfach-vertreten 0,00 €*
Gebühr erfolgreiche Akteneinsichtsvermittlung 4,90 €*
Honorar für den Vertreter für eine Akteneinsicht
Standardtarif  
   Aktenkopie 50,00 €*
   Aktenrecherche 50,00 €*
   Aktenkopie und -recherche 50,00 €*
Individualtarif  
   Aktenkopie wahlweise*
   Aktenrecherche wahlweise*
   Aktenkopie und -recherche wahlweise*
* zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

Gerichts- und Ortsterminvertretungen 
kompetent und zuverlässig

Unsere Terminvertreter arbeiten sich sorgfältig in den Sach- und Streitstand ein. Nach der Wahrnehmung des Termins erhalten Sie einen schriftlichen Terminbericht.

Alle Mitglieder sind länger als 2 Jahre zugelassen. Liegen begründete Beschwerden vor, beenden wir die Mitgliedschaft von unserer Seite.

 

Kleintarif

Bei dem Kleintarif zahlt das ausschreibende Mitglied 80,00 €* für die Terminvertretung und beide Mitglieder eine Vermittlungsgebühr i.H.v. 12,50 €* an einfach-vertreten.

Dieser Tarif gilt für alle Verfahren vor den Amts- und Arbeitsgerichten, die einen Streitwert bis 2.500,00 €* haben.

* zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

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Standardtarif

Bei dem Standardtarif zahlt das ausschreibende Mitglied für die Terminvertretung
110,00 €* (Amts- und Arbeitsgerichte) und 220,00 €* (alle übrigen Gerichte) und beide Mitglieder eine Vermittlungsgebühr i.H.v. 12,50 €* an einfach-vertreten.

Dieser Tarif gilt für Verfahren vor den Amts- und Arbeitsgerichten, die einen Streitwert über 2.500,01 €* haben (sonst Kleintarif), und bei allen übrigen Gerichten.

* zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

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Individualtarif

Bei dem Individualtarif kann das ausschreibende Mitglied wegen des Umfanges, der Schwierigkeit und/oder der Höhe des Streitwertes ein höheres Honorar als die festgelegten Pauschalgebühren wählen. Sollte bei der Ausschreibung ein niedrigeres Honorar gewählt werden, wird dies angezeigt. Das Mindesthonorar beträgt 110,00 €*.

Beide Mitglieder zahlen eine Vermittlungsgebühr i.H.v. 12,50 €* an einfach-vertreten.

* zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

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Unabhängig davon ist die Mitgliedschaft bei einfach-vertreten kostenlos.

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