einfach-vertreten ist eine internetbasierte Serviceplattform für Rechtsanwälte, die es ihren Mitgliedern ermöglicht, Gerichts- oder Ortstermine und Akteneinsichten auszuschreiben und diese zu festvereinbarten Honorarsätzen anzunehmen.
Die Mitgliedschaft bei einfach-vertreten ist kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten bei einer erfolgreichen Vermittlung. Jedes Mitglied zahlt für eine Terminvermittlung z.B. 12,50 EUR netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an einfach-vertreten und die von einfach-vertreten zwischen den Mitgliedern festgelegten Honorare. Näheres erfahren Sie unter Kostenmodell.
Im persönlichen Mitgliederbereich befindet sich ein Menüpunkt "Terminübersicht". Dort wählen Sie zwischen Gerichts- und Ortsterminen aus. Unter ausgeschriebene Gerichts- oder Ortstermine stellen Sie die erforderlichen Angaben ein und der Termin wird ausgeschrieben.
Nach erfolgter Annahme des Termins durch ein Mitglied kommt der Vertrag zwischen den Mitgliedern zustande. Die Mitglieder werden von einfach-vertreten informiert und die jeweils erforderlichen Kontaktdaten übermittelt. Die für die Terminwahrnehmung erforderlichen Unterlagen stellt das ausschreibende Mitglied dem Terminvertreter zur Verfügung.
Bei der Anmeldung geben Sie an, ob und gegebenenfalls von welchen ausgeschriebenen Terminen Sie informiert werden wollen. Wird ein gewünschter Termin ausgeschrieben, werden Sie hiervon per E-Mail informiert. Zusätzlich können Sie die für Sie interessanten Termine jederzeit in Ihrem persönlichen Mitgliedsbereich sehen.
Nach Ausschreibung des Termins benachrichtigt einfach-vertreten alle interessierten Mitglieder. Grundsätzlich gilt: Mit dem ersten Mitglied, dass den Termin annimmt, kommt der Vertrag zustande. Sofern das ausschreibende Mitglied bei der Ausschreibung eines Gerichtstermins "Auswahl eines Terminvertreters" wählte, können sich alle interessierten Mitglieder im persönlichen Mitgliederbereich in eine Liste eintragen lassen und das Mitglied wählt nach Ablauf der Ausschreibungsfrist (3 Tage) einen Terminvertreter aus der Liste aus.
Wurde der ausgeschriebene Termin noch nicht angenommen, kann der Termin jederzeit gelöscht werden.
Solange der Termin noch nicht angenommen wurde, ist der Termin unverzüglich von der Serviceplattform zu entfernen. Wurde der Termin bereits angenommen, ist der Terminvertreter unverzüglich zu informieren und bei einer Verschiebung abzusprechen, ob auch der neue Termin wahrgenommen werden kann. Kann der neue Termin wahrgenommen werden, ist das Datum des Termins einfach nur zu aktualisieren. Kommt eine Terminvertretung nicht mehr in Betracht, muss der Termin gelöscht und kann neu ausgeschrieben werden. Gleichzeitig ist einfach-vertreten von der Terminaufhebung bzw. Terminverschiebung unverzüglich zu unterrichten, damit die Gebühren für den angenommenen Termin nicht berechnet werden. Sollte eine Berechnung bereits erfolgt sein, wird die Gebühr gutgeschrieben.
Bei einfach-vertreten dürfen nur Rechtsanwälte Mitglieder werden, die mindestens zwei Jahre als Rechtsanwälte zugelassen sind. Sollte es zu einer Beschwerde über ein Mitglied kommen, wird einfach-vertreten die Beschwerde prüfen und behält sich vor, bei erheblichen Verletzungen die Mitgliedschaft zu kündigen und das Mitglied von der Nutzung der Serviceplattform auszuschließen.
einfach-vertreten berechnet die Gebühr nach dem Datum des ausgeschriebenen Termines jeweils zum 1. des Folgemonats. Auf jeder Rechnung befinden sich die erforderlichen Bankdaten. Es wird eine Rechnung als pdf-Datei versendet, die den steuerrechtlichen Richtlinien entspricht.
Die Mitglieder rechnen direkt miteinander ab. einfach-vertreten rechnet lediglich die Gebühr für die Nutzung der Serviceplattform ab.
Wenn der Termin ersatzlos aufgehoben wird, entfällt das vereinbarte Honorar. Wird der Termin verschoben und nimmt das ausschreibende Mitglied den neuen Termin wahr, bleibt es bei dem vereinbarten Honorar.
Bei Anmeldung kann das neue Mitglied angeben, dass es durch ein bereits angemeldetes Mitglied geworben wurde. Dem bereits angemeldeten Mitglied werden als Dankeschön die Kosten für die nächsten 3 Dienstleistungen geschenkt und mit der oder den nächsten Abrechnungen verrechnet.