Kosten

Die Mitgliedschaft bei einfach-vertreten ist kostenlos.

Kosten für die Mitglieder entstehen nur bei einer erfolgreichen Vermittlung.

Die Termine und Akteneinsichtsgesuche können zu festgelegten oder individuellen Pauschalgebühren ausgeschrieben werden.

Bei festgelegten Gebühren gilt bei Amts- und Arbeitsgerichten bei Streitwerten bis 2.500,00 € der Kleintarif. Bei allen übrigen Gerichten, bei Streitwerten ab 2.500,01 € und bei streitwertunabhängigen Verfahren gilt der Standardtarif.

Beim Individualtarif legt das ausschreibende Mitglied eine individuelle Pauschalgebühr fest. Dabei dürfen unsere Pauschalgebühren nicht unterschritten werden. Das Mindesthonorar beträgt 110,00 €*.

Die ausgeschriebenen Akteneinsichtsgesuche können zu festgelegten oder individuellen Pauschalgebühren wahrgenommen werden.

Kosten für Terminvertretungen – Gerichts- und Ortstermine:

Service Kosten
Mitgliedschaft bei einfach-vertreten 0,00 €*
Gebühr erfolgreiche Terminvermittlung  
   Kleintarif 12,50 €*
   Standardtarif 12,50 €*
   Individualtarif 12,50 €*
Honorar für den Terminvertreter für einen Termin
beim Amts- oder Arbeitsgericht  
   Kleintarif 80,00 €*
   Standardtarif 110,00 €*
   Individualtarif wahlweise*
bei allen übrigen Gerichten  
   Standardtarif 220,00 €*
   Individualtarif wahlweise*
Zusatz-Option
   Auswahl eines Terminvertreters 0,00 €*
* zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

Kosten für Akteneinsichten – Gerichte und Behörden:

Service Kosten
Mitgliedschaft bei einfach-vertreten 0,00 €*
Gebühr erfolgreiche Akteneinsichtsvermittlung 4,90 €*
Honorar für den Vertreter für eine Akteneinsicht
Standardtarif  
   Aktenkopie 50,00 €*
   Aktenrecherche 50,00 €*
   Aktenkopie und -recherche 50,00 €*
Individualtarif  
   Aktenkopie wahlweise*
   Aktenrecherche wahlweise*
   Aktenkopie und -recherche wahlweise*
* zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
 

Kleintarif

Bei dem Kleintarif zahlt das ausschreibende Mitglied 80,00 €* für die Terminvertretung und beide Mitglieder eine Vermittlungsgebühr i.H.v. 12,50 €* an einfach-vertreten.

Dieser Tarif gilt für alle Verfahren vor den Amts- und Arbeitsgerichten, die einen Streitwert bis 2.500,00 €* haben.

* zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

schließen
 
 

Standardtarif

Bei dem Standardtarif zahlt das ausschreibende Mitglied für die Terminvertretung
110,00 €* (Amts- und Arbeitsgerichte) und 220,00 €* (alle übrigen Gerichte) und beide Mitglieder eine Vermittlungsgebühr i.H.v. 12,50 €* an einfach-vertreten.

Dieser Tarif gilt für Verfahren vor den Amts- und Arbeitsgerichten, die einen Streitwert über 2.500,01 €* haben (sonst Kleintarif), und bei allen übrigen Gerichten.

* zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

schließen
 
 

Individualtarif

Bei dem Individualtarif kann das ausschreibende Mitglied wegen des Umfanges, der Schwierigkeit und/oder der Höhe des Streitwertes ein höheres Honorar als die festgelegten Pauschalgebühren wählen. Sollte bei der Ausschreibung ein niedrigeres Honorar gewählt werden, wird dies angezeigt. Das Mindesthonorar beträgt 110,00 €*.

Beide Mitglieder zahlen eine Vermittlungsgebühr i.H.v. 12,50 €* an einfach-vertreten.

* zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

schließen
 

Kosten senken    Zeit sparen    Umsätze erhöhen

Testen Sie unseren Service – Die Mitgliedschaft ist kostenlos – Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Unabhängig davon ist die Mitgliedschaft bei einfach-vertreten kostenlos.

Neuanmeldung